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Podcast

Wir veröffentlichen in regelmäßigen Abständen Podcasts, aktuell für Bauherren, zeitnah auch für Bauunternehmen und Architekten. Hier finden Sie die aktuellen Ausgaben...

 

Achtung: Verjähren Ihre Ansprüche zum 31.12.2012?

Denken Sie daran, dass (Zahlungs-)Ansprüche 3 Jahre nach Ende des Jahres verjähren, in dem Sie entstanden sind! Gerne prüfen wir für Sie, ob die Gefahr der Verjährung besteht und Sie dann auf Dauer mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ausgeschlossen wären.

Wir sind stolz, zu Ihrem Erfolg beitragen zu dürfen und freuen uns auf unsere Zusammenarbeit!