Bau- und Architektenrecht

Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt nicht erst, wenn Ihr Bau mangelhaft erstellt und etliche Mängel – häufig nicht mehr sichtbar – verbaut wurden. Ich begleite Sie von der Vertragsgestaltung mit Bauunternehmen und Architekten über die Realisierung am Bau bis hin zu der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, falls Mängel vorliegen.

Rechtsberatende Baubegleitung

Um einen gelungenen Bau zu gewährleisten, bedarf es vieler Sonderfachleute neben exzellenten Bauunternehmen auf der Baustelle, zum Beispiel Architekten und Statiker. Nicht nur bei der Realisierung großer Projekte sind eine gute Kommunikation und Vertragsgestaltung sowie Koordination notwendig, um dem Bau zum Gelingen zu verhelfen. Viele Bauherren sind hierbei überfordert, zumal das Eigenheim oder aber auch größere Bauprojekte eine einmalige Lebensleistung darstellen. Als Sonderfachmann ist daher auch der Rechtsanwalt anzusehen, der den Erfolg des Vorhabens sicherstellt.

Meine rechtsberatende Baubegleitung beginnt bereits bei der Vertragsgestaltung, führt über die Geltendmachung von Mängeln im frühen Stadium bis hin zur Einhaltung der Kosten. Hiervon profitieren sämtliche Parteien, da häufig unklare vertragliche Regelungen zu Nachträgen führen, die für den Bauherren eine unnötige finanzielle Belastung darstellen und für das Bauunternehmen bei berechtigten Nachträgen dennoch häufig mangels Akzeptanz zu kostspieligen Werklohnklagen führt. Durch die rechtsberatende Baubegleitung, die häufig gar nicht so kostspielig ist, können hierdurch unnötige Kosten vermieden werden.

Behörden: Geltendmachung von
Mangelgewährleistung und Schadensersatz

Für Behörden mache ich Mängelgewährleistung und Schadensersatz geltend, bei denen Anwaltszwang herrscht. Denn bei noch so guter Auswahl von Unternehmen durch die öffentlichen Ausschreibungen kommt es immer wieder – unter anderem aufgrund der Komplexität der Projekte – zu Mängeln und Problemen im Bauablauf. Enge Zusammenarbeit sowie guter Informationsfluss und schnelle Bearbeitung haben höchste Priorität. Hierbei wird Augenmerk auf den finanziellen Erfolg gelegt, den auch der öffentliche Haushalt verlangt.

Bauherren: Geltendmachung von Baumängeln

Bei privaten Bauherren entsteht bei einem mangelhaft erbauten Objekt häufig ein finanzieller Engpass, weil die Finanzierung bereits die Gelder bindet und Banken häufig eine Nachfinanzierung wegen mangelnder Werthaltigkeit der Bebauung verweigern. Zudem ist das Baurisiko gewöhnlich nicht versichert. Ich bringe zeitnah Mängelrügen in Auslauf, halte den bereits entstandenen Schaden möglichst gering und setze prozessual die Gewährleistung durch.

Bauunternehmen

Bauunternehmen sind vorleistungspflichtig. Häufig geraten Bauherren in finanzielle Bedrängnis und schieben Mängel vor, um Abschlags- oder Schlussrechnungen nicht zahlen zu müssen. Hiergegen hilft im frühen Stadium eine vorteilhafte Vertragsgestaltung, Transparenz der Rechnungen und zum Beispiel die Sicherung der Ansprüche durch Bauunternehmerhypothek, was häufig Kosten spart. Andernfalls mache ich für Sie die Rechnungen gerichtlich geltend.

Architekten

Es gibt immer wieder neue Gesetze und Verordnungen, wie zum Beispiel die HOAI 2009. Ich wehre für Sie – unter Abstimmung und enger Zusammenarbeit mit Ihrer Haftpflichtversicherung – unberechtigte Schadensersatzforderungen ab und setze Ihre Rechnungen, ggf auch gerichtlich, für Sie durch.